Beitrag in der Reihe Perspektiven von Francis Seeck (Artikel als PDF)
Eine Szene in Berlin: „Parkfriedhof Neukölln: Vor den Feierhallen steht ein Notenständer mit einem Zettel, der den Ablauf der ordnungsbehördlichen Bestattung erläutert: »Beisetzungen am 24.6.2015: 10:45 Waltraud S.; 10:46 Waltraud H.; 10:47; Lieselotte F.; 10:48 Karlheinz K.; 10:49 Andreas D.« Neben dem Notenständer steht ein Bollerwagen, in dem die fünf weißen Urnen zum Grab transportiert werden. Wir gehen zur »Grünen Wiese«. Fünf ausgebuddelte Löcher, davor ist grüner Kunstrasen ausgelegt, auf der linken Seite zwei Schubkarren voll mit Erde. Um 10.45 Uhr kommt der Trauerzug, dieser besteht aus dem Friedhofsgräber und einem Trauergast“. (Seeck 2016: 25)
In der BRD gilt die Bestattungspflicht für Tote. Sie liegt bei den Erb_innen und unterhaltspflichtigen Verwandten der Verstorbenen. Dazu zählen „der Ehegatte oder der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die volljährigen Enkelkinder, sowie die Großeltern“ (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 2007). Die finanzielle und soziale Situation der Zugehörigen bestimmt mit, wie Tote verabschiedet und bestattet werden. Neben dem Kampf für ein gutes Leben sollten auch die Bedingungen unter denen Menschen sterben und trauern Thema einer Care Revolution sein.
Aktuell werden immer mehr arme Menschen in Deutschland, für die keine Zugehörigen die Bestattungspflicht wahrnehmen, ohne Grabstein und Namen, ohne Trauerfeiern und Blumenschmuck von Gesundheits- und Ordnungsämtern bestattet. Auch ihr Hab und Gut wird nach einigen Wochen von den Ämtern entsorgt. Diese Bestattungen nennen sich „ordnungsbehördliche Bestattungen“ oder „Bestattungen von Amts wegen“ und treffen Menschen, die keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen haben und meistens relativ isoliert und in Armut sterben. Wenn das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt innerhalb von einem kurzen Zeitraum, der in Berlin sieben Tage beträgt, keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig macht, werden die Verstorbenen anonym bestattet. In Berlin werden jährlich ca. 2000 bis 2500 Menschen auf diese Art und Weise bestattet (vgl. Schäfer 2013). Insbesondere arme Menschen und Menschen, die vereinzelt oder abseits von ‚klassischen‘ Kleinfamilien gelebt haben, sind nach ihrem Tod von dieser staatlichen Beerdigungspraxis betroffen. Die Ausführungsvorschriften des Berliner Bestattungsgesetzes legen fest: „Kosten für eine Trauerfeier, für Redner und für die Ausschmückung der Halle darf das Bezirksamt nicht übernehmen“ (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 2007). Teilweise, wie z.B. in dem Berliner Bezirk Neukölln, finden die ordnungsbehördlichen Bestattungen monatlich als Sammelbeerdigung statt (siehe Foto). An jedem ersten Mittwoch im Monat werden dort Menschen im Minutentakt beerdigt. Oft wurden diese Menschen schon zu Lebzeiten durch Klassismus, Rassismus und psychosoziale Normalitätsvorstellungen marginalisiert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Einer dieser Menschen war mein Vater Uwe Beier, der vor acht Jahren in Berlin-Neukölln verstarb. Ich erfuhr erst über eine Rechnung des Gesundheitsamtes Neukölln von seinem Tod und der ordnungsbehördlichen Beerdigung. Die Tatsache, dass die Nachlassstelle bereits alle seine persönlichen Gegenstände ‚entsorgt‘ hatte – er hat Gedichte und Geschichten geschrieben und gemalt – mit dem Hinweis diese hätten „keine Kosten gedeckt“, machten mir trauern fast unmöglich. Erst der Austausch mit anderen Angehörigen, Freund_innen von ordnungsbehördlich Bestatteten und Ehrenamtlichen von Kälteschutzeinrichtungen (Notunterkünfte für wohnungslose Menschen) machte mir klar, dass ich mit dieser Geschichte nicht alleine bin. Viele Menschen leiden unter den Bedingungen, unter denen arme Menschen, und insbesondere Menschen die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, sterben und bestattet werden. Diese Bedingungen verunmöglichen ein Recht auf Erinnerung und Trauer und verweigern den Menschen auch nach dem Tod Anerkennung.
Ordnungsbehördliche Bestattungen verstehe ich im Kontext einer zunehmenden Neoliberalisierung des Sterbens. Im Sinne des „Projektes Lebensende“ (Schneider, 2014, S. 130) werden Menschen aufgefordert vorzusorgen und das eigene Lebensende zu planen und zu bezahlen. 2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft, welches 1000 Euro im Todesfall bereitstellte. Menschen, die ordnungsbehördlich bestattet werden, wird vorgeworfen, sie wären dem individualisierten Vorsorgeaufruf nicht nachkommen und ihnen bzw. ihren Freund_innen wird die Schuld für die menschenunwürdige Bestattung gegeben.
Auch wenn Zugehörige die Bestattungspflicht wahrnehmen, können sich viele Menschen die Bestattung ihrer Angehörigen oder Freund_innen nicht mehr leisten. Die Zahl der Sozialbestattungen, bei denen das Sozialamt die Kosten trägt, stieg seit der Abschaffung des Sterbegeldes stark an. Im Jahre 2005 übernahmen die Behörden in Deutschland noch die Kosten von 7.695 Sozialbestattungen, 2011 waren es bereits 23.032 (vgl. Schäfer 2013). Auch hier finanzieren die Ämter meistens weder Blumenschmuck noch Trauerfeier. Laut des Diakonischen Werks haben Sozialbestattungen und ordnungsbehördlich angeordnete Bestattungen inzwischen einen Anteil von ca. zehn Prozent an allen Beisetzungen in Berlin (vgl. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. 2010). Welche Kosten die Kommune bei einer Sozialbestattung zahlt, kann sie selbst bestimmen. So wird dann in Zeiten von knappen öffentlichen Kassen häufig bei den Sozialbeerdigungen gespart, gleichzeitig steigen jedoch die Friedhofsgebühren. Während die Sozialbehörden der Stadt Dresden bei einer Feuerbestattung für die reine Beerdigungsleistung 1450 Euro zahlen, sind es in Berlin lediglich 750 Euro.
Die Bestattungspraxis ist in Deutschland von Machtverhältnissen, insbesondere Klassismus, geprägt. Klassismus verstehe ich angelehnt an Andreas Kemper und Heike Weinbach (2009) als individuelle, institutionelle und kulturelle Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund des tatsächlichen oder zugeschriebenen sozial- oder bildungspolitischen Status eines Menschen. So haben Erwerbslose, Arme und Wohnungslose geringe finanzielle Ressourcen und werden auf verschiedenen Ebenen diskriminiert, u.a. durch die Abwertung von Lebensweisen und die Individualisierung von Armut (ebd.: 30). Neben Klassismus sind ordnungsbehördliche Bestattungen von Heteronormativität durchzogen. So informieren Mitarbeiter_innen der Gesundheits- und Ordnungsämter Berlins ausschließlich bestattungspflichtige Angehörige über den Tod. Freundschaften und soziale Beziehungen jenseits von Herkunftsfamilie und klassischen Kleinfamilien werden nicht über den Tod des Menschen informiert.
Dieser institutionalisierte Umgang mit dem Tod führt dazu, dass nicht alle Menschen gleichermaßen betrauerbar sind. Betrauerbarkeit wird hier gesellschaftlich hergestellt und ist geprägt von Rassismus, Klassismus, Ableismus und Heteronormativität. Die Philosophin Judith Butler betont den Zusammenhang zwischen einer ungleichen Verteilung von Betrauerbarkeit und der Anerkennung des gelebten Lebens. Sie fragt: “Who counts as human? Whose lives count as lives? And finally, what makes for a grievable life?” (Butler 2004: 20).
Ich sehe es als Ausdruck einer Krise sozialer Reproduktion, dass die Schere zwischen den Menschen, die sich eine sehr teure und individuelle Bestattung leisten können, und jenen, denen das Geld für die Beerdigung fehlt, sich zunehmend öffnet. Es gibt allerdings auch Menschen, die sich hier für Veränderung einsetzen: Initiativen schaffen Gräber, in denen arme Menschen würdevoll beerdigt werden, wie beispielsweise das „Grab mit vielen Namen“ in Berlin Kreuzberg. Diese Gräber und Gedenkorte schaffen alternative Trauerräume, in denen Menschen, die aufgrund von Klassismus oder anderen Machtverhältnissen diskriminiert wurden, namentlich erinnert werden. Alternative Bestatter_innen gründen gemeinnützige Netzwerke zur Förderung neuer Umgangsweisen mit Sterben, Tod und Trauer und setzen sich dabei für menschenwürdige Sozial- und ordnungsbehördliche Bestattungen ein. Bei ordnungsbehördlichen Bestattungen finden Interventionen statt, allerdings auf eine weniger sichtbare Weise. Friedhofsmitarbeiter_innen öffnen heimlich Türen von Kapellen oder Feierhallen und stellen diese Trauergästen zur Verfügung, die nicht dafür zahlen können, Trauergäste legen namentliche selbstgestaltete Erinnerungsstücke auf anonyme Wiesen und kommen miteinander über die Praxis der ordnungsbehördlichen Bestattungen ins Gespräch.
Die Möglichkeit namentlich und mit einer Trauerfeier beerdigt zu werden sollte nicht vom Geldbeutel des Verstorbenen oder der Angehörigen und Freund_innen abhängen. Die Art und Weise, wie Menschen bestattet werden und die Möglichkeiten ihrer Freund_innen und nahen Menschen diese zu gestalten, hat einen großen Einfluss auf ihre Möglichkeit zu trauern. Der gesellschaftliche Umgang mit Sterbenden, Toten und Trauernden die von Diskriminierung betroffen sind und wenig materielle Ressourcen zur Verfügung haben, lässt die Frage aufkommen, inwieweit eine Gesellschaft die Menschenwürde Aller achtet. Neben den Bedingungen unter denen Menschen leben, sollten wir als Care Aktivist_innen auch die Bedingungen verändern, unter denen Menschen sterben und trauern.
Quellen
Butler, J. (2004): Precarious life. The Powers of Mourning and Violence. London: Verso.
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. (2010): Sozialbestattung eine Handreichung für Kirchengemeinden und evangelische Friedhöfe.
Kemper, A./Weinbach, H. (2009): Klassismus. Eine Einführung. Münster: Unrast.
Schäfer, C. (2013): Armenbegräbnisse. Ruhe sanft und billig. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.11.2013.
Schneider, W. (2014): Sterbewelten. Eine Ethnographie. Wiesbaden: Springer-Verlag.
Seeck, F. (2015): Interventionen gegen anonyme ordnungsbehördliche Bestattungen. Recht auf Trauer am Beispiel des Grabs mit vielen Namen in Berlin. „Ein Grab für Wohnungslose und Arme – ein Ort des Erinnerns.“ (Unveröffentlichte Masterarbeit). Berlin.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (2007): Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 16 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes. url: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_ord_bestattung.html (1.8.2015)