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Das Netzwerk Care Revolution auf einen Blick

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Das Netzwerk Care Revolution ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Regionalgruppen, Kooperationsorganisationen und Personen, die in verschiedenen Feldern der Care-Arbeit aktiv sind. Langfristig streben wir neue Modelle von Sorgebeziehungen und eine Care-Ökonomie an, die nicht Profitmaximierung, sondern die Bedürfnisse der Menschen ins Zentrum stellt, und die Sorgearbeiten und Care-Ressourcen nicht nach rassistischen, geschlechtlichen oder klassenbezogenen Strukturierungen verteilt.

 

Mitglieder:

Regionalgruppen

Die Arbeit vor  Ort wird, wo immer möglich, in den Regionalgruppen des Netzwerks gestaltet. Sie arbeiten in den verschiedenen Städten inhaltlich und entwickeln Aktivitäten, häufig auch in Bündnissen. Jede Regionalgruppe setzt eigene Schwerpunkte und verständigt sich auf eine eigene Arbeitsweise. Wenn ihr Mitglied im Netzwerk seid oder werden wollt und euch als Regionalgruppe im Netzwerk Care Revolution konstituieren wollt, schreibt uns an unter koordination@care-revolution.org; wir beraten und unterstützen gerne!

Kooperationsorganisationen

Auf der Grundlage unserer Resolution laden wir alle Organisationen, Gruppen und Initiativen, die sich im Care-Bereich engagieren – oder dies möchten – dazu ein, Kooperationspartner_innen zu werden. Wer Kooperationspartner*in werden möchte, kann sich einfach bei uns melden. Dies wird dann im Netzwerk intern bekannt gegeben und es kann von bestehenden Kooperationspartner_innen begründet Einspruch erhoben werden. Falls es Einspruch gibt, versuchen wir im Gespräch eine Lösung zu finden. Wenn es innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch gibt, wird die neue Gruppe aufgenommen, das heißt: sie erscheint auf der Homepage und wird in den E-Mail-Verteiler eingetragen.

Einzelpersonen

Wenn du als Einzelperson Mitglied werden möchtest, schreibe uns an. Wir bitten dich um eine kurze Vorstellung; das Aufnahmeverfahren entspricht dem bei Kooperationsorganisationen.

 

Kommunikation und Entscheidungen:

Alle Mitglieder werden in den Online-Mitgliederverteiler des Netzwerks aufgenommen. Entscheidungen, die für das gesamte Netzwerk gelten, werden über diesen Verteiler nach dem Konsensprinzip getroffen.

Mehrere Mitglieder oder der Koordinierungskreis können dem Netzwerk über den Verteiler Beschlüsse zur Entscheidung vorschlagen. Diese sind angenommen, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch eingeht. Im Fall eines Widerspruchs versuchen Antragsteller_innen und Kritiker_innen eine gemeinsame Lösung zu finden. Kommt dabei ein neuer Text heraus, wird er wiederum als Vorschlag an den Verteiler geschickt. Jedes Mitglied hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Wird er aufrechterhalten, ist der Antrag gescheitert. Bislang haben wir mit einem verantwortungsvollen Gebrauch dieses Veto-Rechts gute Erfahrungen gemacht.

 

Gremien:

Netzwerktreffen: halbjährlich https://care-revolution.org/netzwerktreffen

Die Teilnahme steht allen, auch Nicht-Mitgliedern, offen. Stimmrecht auf den Treffen haben nur Mitglieder. Netzwerktreffen können online oder in Präsenz stattfinden. Die Protokolle der Treffen werden über den Mitgliederverteiler allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

Koordinationskreis: monatlich

Über den Koordinationskreis werden der Austausch zwischen den Gruppen und gemeinsame Initiativen als Netzwerk zwischen den Netzwerktreffen organisiert. Die Teilnahme steht allen Mitgliedern offen; über seine Arbeitsweise entscheidet der Koordinationskreis selbst. Die Protokolle der Treffen werden über den Mitgliederverteiler allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

„Funktions-AGs“

Für verschiedene, das gesamte Netzwerk betreffende Aufgaben sollen Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die Mitgliedern offen stehen. Diese AGs haben Dienstleistungsfunktion für das Netzwerk und berichten dem Koordinationskreis. Sie können dauerhaft eingerichtet sein; hier gibt es aktuell nur die Veranstaltungs-AG. Sie können auch auf Zeit eingerichtet sein, bis ihr Zweck erfüllt ist. Beispiele sind Arbeitsgruppen zur Organisation der Netzwerktreffen oder zur Erarbeitung einer aktualisierten Resolution.

Thematische Arbeitsgruppen

Netzwerkmitglieder können zu Projekten und Themen ihrer Wahl Arbeitsgruppen einrichten. Diese können wie die „Funktions-AGs“ ebenfalls dauerhaft oder auf Zeit eingerichtet sein. Ob die Arbeitsgruppen sich für Nicht-Mitglieder des Netzwerks öffnen, entscheiden sie selbst.

Koordinationsstelle

Im Verein Solidarisch Sorgen e.V., Kooperationsorganisation im Netzwerk, sind zwei Koordinator*innen in Teilzeit angestellt, die zur Erfüllung der Vereinszwecke auch die laufende Arbeit des Netzwerks unterstützen. Zugang zu Postfächern, Mitgliederlisten, Website und Social-Media-Accounts haben mindestens drei Mitglieder des Netzwerks. Die Koordinationsstelle ist erreichbar unter koordination@care-revolution.org.

Das Netzwerk Care Revolution - auf wirklich einen Blick

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Wenn ihr es noch genauer wissen wollt: So stellen wir uns als Netzwerk auf

Wer/was ist das Netzwerk Care Revolution?

Das Netzwerk Care Revolution besteht aus Einzelpersonen, Regionalgruppen und Kooperationsorganisationen. Es ist 2014 bewusst als loser Zusammenhang ohne eigenständig handlungsfähige gruppenübergreifende Ebene gegründet worden. Es hat sich keine Rechtsform gegeben, entsprechend gibt es nicht beispielsweise einen Netzwerk-Verein mit Mitgliederlisten und Mitgliederbeiträgen. Die Frage und der Begriff der Mitgliedschaft wurden insofern seit Gründung des Netzwerks recht informell gehandhabt; hier erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe Vorschläge für eine Neuregelung.

1) Als Einzelperson ist der Beitritt möglich, indem der Wunsch nach Mitgliedschaft einschließlich einer kurzen Vorstellung mitgeteilt wird. Dieser wird über den Mitgliederverteiler geschickt. Innerhalb von zwei Wochen kann dann von jedem Mitglied ein begründetes Veto eingelegt werden. Die Aufnahme in den Mitgliederverteiler nach zwei Wochen entspricht dann der Mitgliedschaft. Die Zahl der Einzelpersonen im Netzwerk wurde nie erhoben und ist insofern nicht bekannt.

2) Neben den Einzelmitgliedern sind die Regionalgruppen die zweite Säule des Netzwerks. Gegenwärtig gibt es sieben aktive Regionalgruppen: Berlin, Bielefeld, Dortmund, Leipzig, Mittelfranken, Rhein/Main, Rhein/Neckar. Wer in einer Regionalgruppe aktiv ist, ist automatisch Mitglied im Netzwerk; die Regionalgruppen stellen selbst fest, wer ihnen angehört.

3) Die dritte Säule sind die Kooperationsorganisationen. Hier gilt wie bei den Einzelpersonen, dass der Wunsch nach Mitgliedschaft  über den Mitgliederverteiler geschickt wird; innerhalb von zwei Wochen kann Widerspruch eingelegt werden. Mitglieder dieser Organisationen, die im Netzwerk, z.B. im Koordinationskreis (s.u.), mitarbeiten, werden in der bestehenden Praxis als Mitglieder im Netzwerk Care Revolution angesehen. Dies soll zukünftig neu geregelt werden.

Was es bedeutet, Kooperationsorganisation zu sein, wurde zum Start des Netzwerks 2014 nicht eindeutig definiert. Das Netzwerk verstand sich damals als Versuch, eine 2014 gerade entstehende Care-Bewegung zu bündeln, und es sollte für Gruppen und Organisationen umstandslos möglich sein, sich diesem Projekt zugehörig zu erklären. Kooperationsorganisation zu sein, gibt der jeweiligen Gruppe bzw. Organisation das Recht auf Mitwirkung im Netzwerk. Wie sie ihre Mitgliedschaft ausfüllen, ob sie eine einmalige Sympathieerklärung bedeutet oder aktive Mitarbeit beinhaltet, ist ihnen überlassen.

Gegenwärtig gibt es keine festgeschriebene Regelung zum Ausschluss von Gruppen oder Einzelmitgliedern. Mit einem solchen Fall musste in der Praxis auch noch nicht umgegangen werden.

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Wie kommen für das Netzwerk gültige Entscheidungen zustande?

Die grundlegende Autonomie der Gruppen im Netzwerk ist das zentrale Konstruktionsprinzip des Netzwerks Care Revolution. Sie ist nicht durch formale Regelungen eingeschränkt. Weil das Netzwerk als politisch diverser Zusammenschluss gegründet wurde und diese Diversität stets als Stärke des Netzwerks angesehen wurde, gab es nur wenige Versuche, gemeinsam getragene Texte zu formulieren.

Unsere Regeln für Entscheidungen im Netzwerk haben wir 2023 und 2025 überarbeitet. Zum einen wollen wir dadurch als gesamtes Netzwerk handlungsfähiger werden und Interessierten eine schnellere Mitgliedschaft ermöglichen. Zum anderen sollten der Grundsatz, dass Entscheidungen im Konsens getroffen werden, und die Autonomie der Gruppen im Netzwerk nicht angetastet werden. Hier sollen die Grundzüge der aktuellen Regelungen dargestellt werden:

1) Für das gesamte Netzwerk gültige Entscheidungen werden über den Mitgliederverteiler getroffen, hier gilt das Konsensprinzip. Wird ein Widerspruch eingelegt, versuchen Antragsteller*innen und Widersprechende zu einer Lösung zu kommen. Damit Konsensentscheidungen in einem großen, vielfältigen Zusammenhang möglich sind, sind alle Mitglieder zu einem sensiblen Umgang mit diesem Instrument aufgerufen.

2) Auf den halbjährlichen Netzwerktreffen können, ebenfalls im Konsens, Beschlussempfehlungen getroffen werden. Diese werden im Anschluss an das Netzwerktreffen über den Mitgliederverteiler zur Abstimmung gestellt. Die Netzwerktreffen sind im Regelfall für Mitglieder und Interessierte offen; dabei haben nur Mitglieder ein Stimm- bzw. Vetorecht. Die Netzwerktreffen finden in Präsenz oder online statt. Ihr Ablauf und ihre Inhalte werden von einer jeweils eingerichteten Arbeitsgruppe organisiert, an der, so unsere Praxis, sich alle Mitglieder beteiligen können.

 

Koordinationskreis

Der Koordinationskreis (Ko-Kreis) trifft sich im monatlichen Rhythmus. Die Teilnahme steht allen Mitgliedern offen; die Einladungen mit der Agenda und die Protokolle werden über den Mitgliederverteiler allen Mitgliedern zugänglich gemacht. Aktive Netzwerkgruppen, insbesondere die Regionalgruppen, sollten nach Möglichkeit im Ko-Kreis regelmäßig vertreten sein. Es gibt einen Ko-Kreis-Verteiler, über den gruppenübergreifende Diskussionen geführt und Abstimmungen getroffen werden, die den „großen“ Netzwerkverteiler überfrachten würden. Auch der Ko-Kreis-Verteiler steht allen Mitgliedern auf Wunsch offen.

Der Ko-Kreis kann Entscheidungen, die als weder grundlegend noch kontrovers eingeschätzt werden, innerhalb der beim Ko-Kreis Anwesenden treffen. Für Entscheidungen über den Verteiler gilt grundlegend eine viertägige Widerspruchsfrist, bei Finanzanträgen von sieben Tagen. Wegen der Herausforderung, dass der Ko-Kreis selbst entscheidet, was „weder grundlegend noch kontrovers“ ist, wird auf eine Selbstbeschränkung des Ko-Kreises und auf Transparenz gesetzt: Entscheidungen oder Veröffentlichungen des Ko-Kreises werden, so die bisherige Praxis, mit „Ko-Kreis“, nicht mit „Netzwerk“ kenntlich gemacht.

 

Arbeitsgruppen

Seit 2025 haben wir auch formell zwei Arten von Arbeitsgruppen. Im einen Fall finden sich Interessierte explizit als thematische Arbeitsgruppe oder Arbeitskreis im Netzwerk zusammen. Diese Arbeitsgruppen sind in ihren Entscheidungen unabhängig, auch ist ihnen überlassen, ob sie für Interessierte außerhalb des Netzwerks offen sind. In jedem Fall müssen sie sich jedoch nach außen als AG im Netzwerk benennen; sie können, auch zu „ihrem“ Thema, nicht für das Netzwerk sprechen.

Die Vorbereitung der Netzwerktreffen oder die Veranstaltungs-AG sind Beispiele für AGs, die nicht selbst Positionen erarbeiten und vermitteln, sondern die den Rahmen der Netzwerktätigkeit mit herstellen sollen, also „Dienstleistungsfunktion“ haben. Um die Aufrechterhaltung des Netzwerks auf möglichst viele Schultern zu verteilen, wollen wir für möglichst viele Arbeitsbereiche solche „Dienstleistungs“- oder „Funktions“-AGs einrichten. Die Mitarbeit in diesen AGs steht allen Netzwerkmitgliedern offen. Diese AGs berichten regelmäßig dem Ko-Kreis und nehmen gegebenenfalls auch Arbeitsaufträge entgegen.

Zur Zeit existiert nur eine solche dauerhafte Arbeitsgruppe, die Online-Veranstaltungen organisiert oder auf Wunsch bei deren Organisation unterstützt. Weitere werden eingerichtet, wenn sich genügend viele Interessierte finden. Immer wieder gibt es auch „Funktions“-AGs auf Zeit, etwa zur Organisation der Netzwerktreffen.

Aktuell werden einige Service-Aufgaben – Postfachbetreuung, Pflege der Website, Erstellung einer monatlichen Infomail, Einberufung des Ko-Kreises, Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Ko-Kreis und Netzwerk – von den Teilzeitbeschäftigten der „Koordinationsstelle“ von Solidarisch Sorgen übernommen (s.u.). Bei den Zugängen zur digitalen Infrastruktur (Website, Verteiler, Newsletter, Social-Media-Account, Postfächer) gilt das Prinzip, dass mindestens drei Personen über diese Zugänge verfügen müssen, um dauerhafte Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Dokumentation und Transparenz

Von den Netzwerktreffen, den Treffen des Ko-Kreises und denen der „Funktions“-AGs werden Protokolle angefertigt. Die Protokolle der Netzwerktreffen und Ko-Kreis-Termine werden nach Zustimmung der Teilnehmer*innen zu ihrem Inhalt über den Mitgliederverteiler verschickt.

 

Die „Koordinationsstelle“ im Verein Solidarisch Sorgen

Solidarisch Sorgen e.V. ist gemeinnützig und spendenfinanziert. Der Verein ist zur Erfüllung seiner Vereinszwecke – Einzelheiten entnehmt bitte seiner Website – als Kooperationsorganisation Mitglied im Netzwerk Care Revolution.

In diesem Kontext unterstützen die beiden in Teilzeit (19,5 Stunden/Woche) bei Solidarisch Sorgen e.V. beschäftigten Mitarbeiter*innen während ihrer Tätigkeit die Funktionsfähigkeit des Netzwerks.  Soweit sie Arbeiten im Rahmen des Netzwerks übernehmen, tun sie dies in Absprache mit den Netzwerkgremien. Dabei sind sie weder als Sprecher*innen noch als Angestellte des Netzwerks zu verstehen.