Care Revolution | Stopp der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und Bahn
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Stopp der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und Bahn

Aktuelles – 22. Mai 2026

Zu einer solidarischen Care-Ökonomie gehört auch, dass sich alle in der Stadt oder der Region frei bewegen können. Neben möglichst barrierefreien Wegen beinhaltet das beispielsweise auch, sich angstfrei bewegen zu können, wo immer mensch will, oder öffentliche Verkehrsmittel auch als Mensch mit wenig Geld nutzen zu können. Deshalb sind die Kosten des ÖPNV und die Kriminalisierung derer, die ohne Ticket fahren, Thema für Care-Aktivist:innen. Die Regionalgruppe Dortmund hat uns ihre Stellungnahme zu ihrem Bürgerantrag hierzu geschickt. Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren, sieht sie nur als einen ersten, jedoch dringend nötigen, Schritt zu einem kostenlosen ÖPNV. Wir danken für den Beitrag!

Stellungnahme der Care Revolution-Regionalgruppe Dortmund zu ihrem Bürgerantrag ‚Stopp der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und Bahn‘ an den Rat der Stadt Dortmund

Fahren ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn gilt laut § 265a StGB als Erschleichung von Leistungen. Danach ist bereits das erste Vergehen ein Straftatbestand. Die Kontrolleure nehmen die persönlichen Daten auf, notfalls auch mit hinzugezogener Polizei. Auf jeden Fall wird ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)“ in Höhe von 60 € fällig. In den meisten Fällen wird das EBE gezahlt, und der Fall ist abgeschlossen. Aber nicht jeder ist in der Lage, dieses EBE zu begleichen. In der Regel stellen die Verkehrsbetriebe bei mehrmaligem Fahren ohne Fahrausweis einen Strafantrag.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann das Erschleichen von Leistungen mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Wer das Geld nicht aufbringen kann, bekommt eine Ersatzfreiheitsstrafe. Laut der Website der Berliner Initiative „Freiheitsfonds“ landen diejenigen im Gefängnis, die sich die Strafe einfach nicht leisten können, da die Betroffenen überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%) sind. [1]

Die Verkehrsbetriebe könnten jedoch auf die Stellung eines Strafantrags verzichten, da das Erschleichen als geringwertig eingeordnet werden kann und nur auf Antrag verfolgt wird (§ 265a Abs.3 StGB in Verbindung mit § 248a StGB). Außerdem hat das Verkehrsunternehmen keinen Vorteil von der Strafverfolgung, da das verhängte Bußgeld an die Justizkasse geht. Das EBE in Höhe von 60 € gilt als Vertragsstrafe und muss auf  zivilrechtlichem Weg eingefordert werden.

Wir sind der Meinung, ein bezahlbarer ÖPNV sollte auch für marginalisierte Bevölkerungsgruppen gewährleistet sein. Stattdessen werden diese zusätzlich zu ihrer prekären Lebenssituation durch Freiheitsentzug stigmatisiert. Diese Bevölkerungsgruppen sind durch Einkommensarmut von der Mobilität ausgenommen. Jede Kommune sollte ein Interesse haben, ihre Bürger*innen zu integrieren statt auszugrenzen. Diese Integration gewährleistet eine gesellschaftliche Teilhabe, die wiederum eng mit Mobilität, das heißt räumlichen Erreichbarkeiten, verbunden ist.

Aus diesem Grund haben wir als Dortmunder Bürger*innen einen Bürgerantrag zum „Stopp der Strafanträge bei Fahren ohne Ticket in Bus und Bahn“ an den Rat der Stadt Dortmund gestellt. Dieser soll den OB ermächtigen, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) anzuweisen, zukünftig auf die Stellung von Strafanträgen zu verzichten.

Laut Auskunft der DSW21 wurden von ihr im Jahr 2024 4.993 Strafanträge gestellt. Nach einem vorgegebenen Schlüssel ergibt sich eine realistische Schätzung für Dortmund, dass 713 Betroffene eine Ersatzfreiheitsstrafe erhalten haben. Bei einer bundesweit durchschnittlichen Haftdauer von 74 Tagen betragen die Kosten für das Land NRW 10,6 Mio. €.

Die DSW21 unterstützt seit Jahren die Flughafen Dortmund GmbH (Airport21) jährlich im zweistelligen Millionenbereich. [2] Laut Beteiligungsbericht 2020/2021 der Stadt Dortmund wird noch für das Jahr 2025 ein Minus von 2,7 Mio. € erwartet. [3]

Würde die DSW21 auf das erhöhte Beförderungsentgelt von € 60 bei 713 Betroffenen verzichten, wäre dies eine Summe von nur € 42.713. Diese € 42.713 sind Peanuts im Vergleich zur Unterstützung des Airports21 von € 2,7 Mio. im Jahr 2025 und zu € 10,6 Mio. für die Haftunterbringung.

Warum hält die Stadt bzw. die DSW21 an den Strafanträgen fest? Warum misst sie mit zweierlei Maß? Hat die vom Airport21 profitierende Wirtschaft eine größere Lobby als marginalisierte Bevölkerungsgruppen? Gehören nicht alle Bürger*innen zur Stadtgesellschaft und sollten Berücksichtigung finden?

Oder überwiegt die Angst, ein Verzicht würde mehr Fahrgäste animieren, ohne Fahrschein zu fahren? Hier zeigen andere Städte, die auf Strafanträge verzichtet haben, dass dem nicht so ist. Ein positives Beispiel ist die Stadt Bremen: „Stattdessen müssen armutsbetroffene Menschen, die mehrfach ohne Ticket kontrolliert wurden in Bremen mittlerweile monatlich nur noch 10 Euro für ihr Ticket zahlen. 58 Personen hat die BSAG derzeit auf dieser Liste, sie selbst zahlen nur 10,50 Euro für das Ticket, den Rest übernimmt das Land. Für den ist dies wesentlich günstiger als ein Haftplatz, […]“ [4]

Das DeutschlandTicket Sozial kostet in Dortmund (DSW21) für einen Monat 53 € und ist damit gerade einmal 10 € günstiger als das reguläre DeutschlandTicket. Bei einem geringen Einkommen, wie z.B. beim Regelsatz eines Haushaltsvorstands von 563 € bei der Grundsicherung (Bürgergeld), ist das Fahren ohne Ticket schon fast vorprogrammiert.

Auch die Stadt Köln zieht eine positive Resonanz. Die Anzahl der Fahrgäste ohne Ticket hat sich nicht erhöht, seitdem auf Strafanträge verzichtet wird. „In Köln wurde die Quote ticketloser Fahrgäste nach dem Stopp der Strafanträge sogar leicht niedriger gemessen als im Vorjahreszeitraum. Die Evaluationsberichte der dortigen Verkehrsbetriebe zeigen klar: Das Fahrgastverhalten ändert sich nicht, wenn keine Strafanträge mehr gestellt werden.“ [5]

Bereits zur Kommunalwahl am 14.09.2025 haben wir Fragen in Form von Wahlprüfsteinen an den damaligen OB-Kandidaten und jetzigen OB gestellt. Diese haben wir eingebettet in eine ‚Sorgende Stadt‘, in der es z.B. einen kostenlosen klimagerechten ÖPNV sowie für alle bezahlbaren Wohnraum geben sollte. Ein Wahlprüfstein befasste sich speziell mit dem Verzicht auf Strafanzeigen wegen fehlender Tickets. Leider wurden die Fragen nicht beantwortet. Dies war für uns Anlass, Ende Oktober 2025 unsere Fragen erneut zu stellen, diesmal eingebettet in die persönlichen Wahlversprechen des OBs. Auch dieses Schreiben blieb bisher unbeantwortet.

Wir sind der Meinung: Daseinsvorsorge muss für alle bezahlbar sein! Armut darf nicht zur Ausgrenzung führen. Ohne ausreichende Fortbewegung ist jeder abgehängt von sozialer, kultureller, zivilgesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe. Alle Bürger*innen sollten die Möglichkeit einer aktiven Mitgestaltung an einer Stadtgesellschaft erhalten. „Teilhabe ist ein untrennbarer Bestandteil von Selbstbestimmung als Kern der Menschenwürde“. [6]

Nun sind wir gespannt, ob der Stadtrat der Stadt Dortmund ebenfalls ein positives Signal sendet und sich den Städten, die den Verzicht auf Strafanträge beschlossen haben, anschließt. Wir hoffen auf einen positiven Entscheid der Stadt. Am 07.07.2026 findet die Erörterung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in öffentlicher Sitzung statt. Diese entscheidet über eine Weitergabe an den Stadtrat. Aufgrund der Dimension des Antrages wäre aus unserer Sicht eine Ablehnung im Ausschuss für Bürgerdienste…. fatal!

Fußnoten:

[1] https://www.freiheitsfonds.de/
unter: Kein Ticket? Knast!

[2] https://www.ruhr24.de/dortmund/flughafen-dortmund-airport-schulden-millionen-stadtwerke-millionen-nrw-passagiere-gruene-spd-dsw21-91661975.html

[3]https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkaemmerei/downloads/haushaltsplaene/beteiligungsbericht_2021.pdf

[4] https://www.freiheitsfonds.de/
unter: Wir erhöhen den Druck. Landkarte Button Bremen

[5] https://www.freiheitsfonds.de/
unter: Wir erhöhen den Druck. Landkarte Button Köln

[6] Bundeszentrale für politische Bildung, Elke Diehl (Hrsg.), Teilhabe für alle?!, S. 14

Der Aktionsplan Sorgende Stadt – Sorge ins Zentrum der Kommunalpolitik holen 15. Mai 2026